RKVORassekatzen-Vereinigung
Ostschweiz

Dokumente

Formulare

Alle Formulare sind beschreibbare PDF-Files. Bitte füllen sie diese am PC aus, speichern diese auf ihrem Computer ab und senden sie dann per E-Mail (als Anhang) an die dafür zuständige Adresse. Eine Unterschrift ist nicht notwendig, wenn die Formulare von ihrer Adresse aus gesendet werden.

Bitte keine Formulare mit dem Handy fotografieren und versenden!

Deckbescheinigung

Ist nicht notwendig, wenn die Katze von einem eigenen Kater gedeckt wurde.

Kaufvertrag

Vorlage von RKVO

Ausstellungsanmeldung

Senden sie diese an die Adresse des Veranstalters und an praesident@rkvo.ch damit die Anmeldung von der RKVO bestätigt werden kann.

Stammbucheintrag

Senden sie diesen an die Adresse des Zuchtwarts a.wittich@rkvo.ch mit dem Zahlungsnachweis an die FFH von CHF 40.- pro Stammbaum sowie allenfalls mit der Deckbescheinigung.

Bitte keine Stammbaumanträge direkt an das Stammbuchsekretariat senden!

FFH Kontoinformationen: Postcheck-Konto: 30-28242-0; IBAN: CH24 0900 0000 3002 8242 0; BIC/SWIFT: POFICHBEXXX Begünstigter: Fédération Féline Helvétique

Übertragungsgesuch / Transfer

Wenn möglich immer zusammen mit dem Stammbaumantrag mitsenden. Sollte ein Transfer nach Erhalt der Stammbäume erfolgen, muss dieser per Post mit dem Original-Stammbaum an das Stammbuchsekretariat gesendet werden.

Zwingername

Senden sie diesen mit dem Zahlungsnachweis an die FFH an praesident@rkvo.ch damit dieser von der RKVO bestätigt und weitergeleitet werden kann.

FFH Kontoinformationen: Postcheck-Konto: 30-28242-0; IBAN: CH24 0900 0000 3002 8242 0; BIC/SWIFT: POFICHBEXXX Begünstigter: Fédération Féline Helvétique

Obligatorische Untersuchungen Zuchtkatzen

Dieses Formular ist jeweils mit dem ersten Stammbaumantrag an uns zu senden. Die Obligatorischen Untersuchungen für Zuchtkatzen betreffen alle Kater und neu auch Kätzinnen die zur Zucht eingesetzt werden. (Auch non FIFé Kater/Kätzinnen) Dieses Formular ist per sofort gültig und muss mit dem ersten Stammbaumantrag an uns gesendet werden.

Wir empfehlen euch, eure neuen Zuchtkatzen bereits bei der zweiten Impfung untersuchen zu lassen und die Bestätigung dann bereits einzuholen, dies erspart euch einen zusätzlichen Tierarzttermin.

Belastungseinstufung durch den Tierarzt

Seit 1. Januar 2015 ist unter anderem der Art. 29 der Tierschutzverordnung des BLV in Kraft. Bitte lesen sie die beiden Dokumente BLV und Erläuterung zur Verordnung. Das Formular Belastungseinstufung durch den Tierarzt ist von seitens der FFH fakultativ. Es wird aber empfohlen, vor allem bei Rassen mit extremeren Merkmalen die Belastungseinstufungen durchführen zu lassen.

Züchterverzeichniseintrag

Tragen Sie Ihre Zucht in das Züchterverzeichnis des FFH.